Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I.    Allgemeines
1.    Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
2.    Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
3.    Diese AGB gelten als vereinbart mit der schriftlichen Beauftragung des Fotografen durch den Kunden.

II.    Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.    Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.    Beide Parteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkungen in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien aufzubewahren.
3.    Sollte der Fotograf die Fotos im Internet, Social Media oder in anderen Medien veröffentlichen wollen, hat er das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
4.    Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
5.    Bei der Verwertung der Fotografien zu Gewerblichen- oder zu Marketingzwecken ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber der Fotografie zu nennen (Foto: SteFan Bröker). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6.    Die Originaldateien (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Originaldateien (RAW-Dateien) an den Auftraggeber erfolgt nicht.

III.    Vergütung
1.    Sofern nicht ein Paketpreis vereinbart ist, wird für die Herstellung der Fotos ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Pauschale berechnet.
2.    Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3.    Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
4.    Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird ein Auftrag in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Aufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

5.    Der Fotograf ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
6.    Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Die Preise sind in Euro angegeben und ohne Angabe der MwSt. Umsatzsteuer wird nach §19 UstG Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.
7.    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Fotograf, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

IV.    Bildgestaltung / Lieferfristen / Abnahme
1.    Ist kein Liefertermin vereinbart, liefert der Fotograf seine Arbeiten zumeist binnen drei Arbeitswochen aus. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Ereignisse, auf denen der Fotograf keinen Einfluss hat, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.    Die Bilder werden grundsätzlich durch den Fotografen grundoptimiert. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotografien im ähnlichen Stil bearbeiten werden. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
3.    Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

V.    Haftung
1.    Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.    Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3.    Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
4.    Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig und stellt sicher, dass die Fotos für Nachbestellungen von ihm für mindestens zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags aufbewahrt werden.
5.    Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
6.    Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch den Fotografen erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
7.    Wird der Fotograf von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Fotografen von der Haftung frei und erstattet dem Fotografen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt.
8.    Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
9.    Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen.
10.    Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter des Fotografen sowie Dritte, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden.

VI.    Vertraulichkeit
1.    Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
2.    Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden.
3.    Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

SteFan's Point Of View

Fotodesign SteFan Bröker

Raesfeld

info@stefanspointofview.com